Sicherheit auch nach dem Kauf. Stand: September 2026
SMART CITY BIKES 24
24 Monate Schutz. Schweizer Ansprechpartner.
Smart City Bikes 24 ist eine freiwillige Garantie von Smart City Bikes. Sie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Käufers und unabhängig von einer allfälligen Herstellergarantie.
1. Garantiegeber
Garantiegeber dieser freiwilligen Garantie ist:
Smart City Bikes
Martin Monnard, Einzelunternehmen
Route des Jeunes 23
1227 Carouge
Schweiz
E-Mail: info@smartcitybikes.ch
Telefon: +41 77 257 12 16
Website: smartcitybikes.ch
Smart City Bikes ist Ihr Vertrags- und Ansprechpartner in der Schweiz. Bei einem Garantiefall wenden Sie sich immer zuerst an uns.
2. Garantiedauer
Smart City Bikes gewährt dem Erstkäufer eine freiwillige Garantie von 24 Monaten ab dem Datum der Lieferung des Produkts.
3. Was Smart City Bikes 24 zusätzlich bietet
Als Käufer stehen Ihnen unabhängig von dieser Garantie die gesetzlichen Mängelrechte zu. In der Schweiz beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängel bei beweglichen Sachen grundsätzlich zwei Jahre ab Lieferung; in der Europäischen Union gilt für Verbraucher ebenfalls grundsätzlich eine zweijährige Frist. Diese Rechte werden durch Smart City Bikes 24 nicht ersetzt und nicht eingeschränkt.
Der praktische Unterschied liegt im Nachweis:
Gesetzliche Mängelrechte setzen grundsätzlich voraus, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war. Je länger die Nutzung dauert, desto schwieriger kann dieser Nachweis werden.
Smart City Bikes 24 verlangt diesen Nachweis nicht. Tritt während der Garantiezeit ein von dieser Garantie erfasster Material-, Herstellungs- oder Funktionsfehler auf, wenden Sie sich einfach an uns.
Hinzu kommt der praktische Teil: Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner in der Schweiz. Sie müssen sich nicht selbst um die Abwicklung kümmern und nicht selbst einen Händler suchen – das koordinieren wir für Sie.
Sie können frei wählen, ob Sie sich auf Ihre gesetzlichen Rechte oder auf diese Garantie berufen. Die Inanspruchnahme der einen Grundlage schliesst die andere nicht aus.
4. Geltungsbereich
Diese Garantie gilt für Produkte, die direkt bei Smart City Bikes über smartcitybikes.ch gekauft wurden und für die auf der Produktseite oder in den Bestellunterlagen die „24 Monate Smart City Bikes Garantie“ ausgewiesen ist.
Der räumliche Geltungsbereich dieser vorläufigen Garantiebedingungen umfasst die Schweiz und Deutschland.
5. Produktherkunft und Beschaffung
Smart City Bikes beschafft ausgewählte Premium-Bikes über qualifizierte internationale Grosshandelspartner, unter anderem in den USA.
Unser schlankes Online-Vertriebsmodell und diese Beschaffung ermöglichen es uns, ausgewählte Modelle zu attraktiven Preisen anzubieten.
Es handelt sich um neue, nicht gebrauchte Ware. Smart City Bikes bleibt in jedem Fall Ihr Vertragspartner und Ansprechpartner in der Schweiz.
Zur Einordnung: Smart City Bikes ist kein offizieller Trek- oder Specialized-Vertragshändler und kein offizieller Schweizer Distributor dieser Marken. Wir beziehen ausgewählte Premium-Bikes über qualifizierte internationale Grosshandelspartner. Für berechtigte Garantiefälle unterstützt Smart City Bikes die Abwicklung über die dafür vorgesehenen autorisierten Servicekanäle (siehe Ziffer 16).
6. EU-/Schweizer Spezifikation
Die Beschaffung erfolgt international. Die technische Spezifikation der angebotenen Fahrräder richtet sich davon unabhängig nach dem europäischen bzw. schweizerischen Markt.
Internationale Beschaffung bedeutet nicht US-Spezifikation. Die auf der jeweiligen Produktseite ausgewiesene Unterstützungsgeschwindigkeit ist die für dieses Modell gültige Angabe.
- Langsames E-Bike (Pedelec): Motorunterstützung bis 25 km/h. In der Schweiz ohne Fahrzeugausweis, ohne Kontrollschild und ab 16 Jahren ohne Führerausweis nutzbar.
- Schnelles E-Bike (S-Pedelec): Motorunterstützung bis 45 km/h. In der Schweiz gelten zusätzliche Anforderungen, insbesondere Kontrollschild, Versicherung, Führerausweis der Kategorie M sowie Helmpflicht.
Die genaue Einstufung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Produktseite. Bei Fragen zur Einstufung eines bestimmten Modells kontaktieren Sie uns bitte vor dem Kauf.
7. Was die Garantie abdeckt
Die Garantie gilt grundsätzlich für nachweisbare Material-, Herstellungs- oder Funktionsfehler, die während der Garantiezeit bei bestimmungsgemässem Gebrauch auftreten.
Je nach gekauftem Produkt können insbesondere folgende Originalkomponenten erfasst sein:
- Rahmen bzw. tragende Struktur
- Trittbrettstruktur bei E-Scootern
- Faltmechanismus und Lenkerverriegelung bei E-Scootern
- Elektromotor bzw. Antriebseinheit
- Original-Akku
- fest verbaute elektronische Komponenten
Der konkrete Garantieanspruch wird nach Prüfung des Produkts und der Ursache des gemeldeten Defekts festgestellt.
8. Akku
Der Original-Akku des Produkts ist grundsätzlich von der Garantie umfasst, soweit ein nachweisbarer Material-, Herstellungs- oder Funktionsfehler vorliegt.
Nicht als Garantiefall gilt die normale, alters-, nutzungs- oder ladezyklusbedingte Verringerung der Akkukapazität.
Akkus sind Verschleiss- und Alterungsprozessen unterworfen. Eine Verringerung der maximal verfügbaren Kapazität während der Nutzungsdauer stellt daher für sich allein keinen Garantiefall dar.
9. Was nicht von der Garantie abgedeckt ist
Von der freiwilligen Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Beeinträchtigungen aufgrund von:
- normalem Verschleiss
- unsachgemässer oder nicht bestimmungsgemässer Verwendung
- Unfällen, Stürzen oder äusseren Einwirkungen
- mangelnder oder unsachgemässer Wartung
- nicht zulässigen Veränderungen oder Tuning
- Verwendung nicht geeigneter oder nicht kompatibler Komponenten
- nicht fachgerecht ausgeführten Reparaturen oder Veränderungen
- Korrosion oder Schäden aufgrund unsachgemässer Lagerung
- normaler optischer Abnutzung
- normalem Kapazitätsverlust des Akkus
Verschleissteile wie Reifen, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Kette, Ritzel, Kettenblätter, Züge, Griffe und Sattel sind von der freiwilligen Garantie ausgenommen, soweit kein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
10. So melden Sie einen Garantiefall
Bitte kontaktieren Sie Smart City Bikes vor einer Rücksendung oder Reparatur:
E-Mail: info@smartcitybikes.ch
Telefon: +41 77 257 12 16
- Kontakt – Sie melden sich bei Smart City Bikes.
- Unterlagen – Sie geben Bestellnummer, Produkt und Seriennummer an und dokumentieren das Problem mit Fotos oder Videos.
- Prüfung – Smart City Bikes prüft die Unterlagen und den gemeldeten Defekt.
- Service – Bei einem berechtigten und anwendbaren Garantiefall koordinieren wir die weitere Prüfung bzw. Abwicklung über den vorgesehenen autorisierten Servicekanal (siehe Ziffer 16).
- Begleitung – Smart City Bikes bleibt während der gesamten Abwicklung Ihr Ansprechpartner.
Bitte senden Sie ein Produkt nicht ohne vorherige Kontaktaufnahme an Smart City Bikes zurück.
11. Erforderliche Unterlagen
- Rechnung von Smart City Bikes
- Bestellnummer
- Seriennummer des Produkts
- Fotos oder Videos des gemeldeten Defekts
- allfällige mitgelieferte Herstellerunterlagen
12. Sicherheitsrelevante Defekte
Besteht der Verdacht auf einen sicherheitsrelevanten Defekt, insbesondere an Rahmen, Bremsen, Lenkung, Faltmechanismus, Lenkerverriegelung, Akku oder elektrischen Komponenten, sollte das Produkt bis zur technischen Prüfung nicht weiter benutzt werden.
Bitte kontaktieren Sie Smart City Bikes in diesem Fall unverzüglich.
13. Prüfung und Garantieleistung
Nach Eingang einer Garantiemeldung prüft Smart City Bikes, ob ein Garantiefall vorliegt.
Bei einem anerkannten Garantiefall kann Smart City Bikes, soweit gesetzlich zulässig und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, insbesondere eine Reparatur oder den Ersatz des betroffenen Bauteils anbieten.
Ist ein identisches Originalbauteil nicht mehr verfügbar, kann gegebenenfalls ein technisch kompatibles und gleichwertiges Ersatz- oder Nachfolgebauteil verwendet werden.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
14. Kostenpflichtige Reparaturen
Stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein Garantiefall vorliegt, wird eine kostenpflichtige Reparatur grundsätzlich nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden durchgeführt.
Über mögliche Kosten wird der Kunde vor der Beauftragung informiert, soweit dies erforderlich und möglich ist.
15. Herstellergarantien
Smart City Bikes 24 ist eine freiwillige Garantie von Smart City Bikes und von einer eventuell bestehenden Garantie des jeweiligen Herstellers unabhängig.
Für qualifizierte Trek- und Specialized-Bikes gelten zusätzlich die jeweils anwendbaren Herstellergarantien. Diese richten sich ausschliesslich nach den Garantiebedingungen des betreffenden Herstellers.
Ob und in welchem Umfang eine Herstellergarantie besteht, hängt unter anderem ab von der Marke, dem konkreten Produkt, dem ursprünglichen Kaufbeleg und Kaufdatum, den Bedingungen des Herstellers, allfälligen Registrierungspflichten, dem Eigentumsübergang sowie den Bedingungen des jeweiligen Marktes.
Das Bestehen oder der konkrete Umfang einer Herstellergarantie wird durch diese Smart City Bikes Garantie nicht pauschal zugesichert. Wenn die Herstellergarantie für Sie ein wesentlicher Punkt ist, kontaktieren Sie uns bitte vor dem Kauf.
16. Garantieabwicklung über autorisierte Servicekanäle
Sie wenden sich an uns – wir koordinieren den weiteren Prozess.
Smart City Bikes bleibt von der ersten Meldung bis zum Abschluss Ihr Ansprechpartner in der Schweiz.
Bei einem Garantiefall wenden Sie sich zunächst an Smart City Bikes. Wir prüfen Ihre Bestellung, die Seriennummer und die vorhandenen Garantieunterlagen und begleiten Sie durch den weiteren Prozess.
Für berechtigte und anwendbare Garantiefälle kann Smart City Bikes die weitere technische Prüfung bzw. Garantieabwicklung über den dafür vorgesehenen autorisierten Trek- oder Specialized Fachhändler- bzw. Servicekanal koordinieren.
Welche Servicestelle für den konkreten Fall zuständig ist, klären wir im Rahmen der Garantieabwicklung für Sie.
Hinweis: Ob im Einzelfall eine Abwicklung über einen autorisierten Servicekanal möglich ist, hängt vom konkreten Fahrrad, vom gemeldeten Defekt und von den jeweils anwendbaren Garantiebedingungen ab. Ein Anspruch darauf, dass ein bestimmter Händler ein Fahrrad annimmt oder eine Reparatur kostenlos durchführt, ergibt sich aus dieser Ziffer nicht.
17. Komponentengarantien
Einzelne Komponenten wie Antriebe, Akkus, Schaltungen oder Federelemente stammen von eigenständigen Herstellern, beispielsweise Bosch, Shimano, SRAM, FOX, RockShox oder dem jeweiligen Antriebssystem der Fahrradmarke.
Für diese Komponenten können eigene Garantiebedingungen des jeweiligen Komponentenherstellers gelten. Diese Bedingungen werden von Smart City Bikes weder festgelegt noch zugesichert.
18. Übertragbarkeit
Smart City Bikes 24 wird dem Erstkäufer gewährt und ist nicht übertragbar.
Eine allfällige Herstellergarantie richtet sich hinsichtlich der Übertragbarkeit ausschliesslich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
19. Gesetzliche Rechte
Diese freiwillige Garantie schränkt die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen eines Mangels nicht ein.
Insbesondere bleiben zwingende gesetzliche Gewährleistungs- bzw. Mängelrechte, soweit sie auf den jeweiligen Kaufvertrag Anwendung finden, unberührt. In der Schweiz beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängel bei beweglichen Sachen grundsätzlich zwei Jahre ab Lieferung; in der Europäischen Union gilt für Verbraucher ebenfalls grundsätzlich eine zweijährige Frist.
Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist nicht davon abhängig, dass die Voraussetzungen dieser freiwilligen Garantie erfüllt sind. Sie können frei wählen, auf welche Grundlage Sie sich berufen.
20. Flex Payment & Delivery
Die Wahl von Smart City Bikes Flex Payment & Delivery hat keinen Einfluss auf Ihre Garantie- oder Gewährleistungsrechte. Sie erhalten Smart City Bikes 24 unverändert wie bei jeder anderen Bestellung.
21. Kontakt
Smart City Bikes
Martin Monnard, Einzelunternehmen
Route des Jeunes 23
1227 Carouge
Schweiz
E-Mail: info@smartcitybikes.ch
Telefon: +41 77 257 12 16
Website: smartcitybikes.ch
Wichtiger Hinweis
Diese Garantiebedingungen beschreiben die freiwillige Garantie Smart City Bikes 24. Gesetzliche Verbraucherrechte werden hierdurch nicht eingeschränkt.
